Woldert

Woldert wurde erstmals 1324 erwähnt. Dieser Ort gehörte ehedem in den Einflußbereich der saynischen Herren. Das Kloster Marienstatt erwies sich ebendort um 1450 begütert. Damals sagten die Klosterleute: Wulterode bei Steimel (iuxıa Steymmel) und fügten hinzu, dass sie auch Güter zu Puderbach (Puderbach ex aliispartibus) besaßen.
Im Jahre 1475 (25. 6.) wurde der mit Marienstatter Gütern belehnte Rorieh von Woldert (Woldert) genannt.3 Allerdings wird das Bild von Woldert erst 1478 deutlicher
Zunächst verfügten die Reichensteiner Herren über die Umgegend von Woldert. Mithin ist die Annahme gesichert, dass vormals die Walpoden den Ort Woldert innehatten.
In der Tat waren am Ausgang des 15. Jahrhunderts nur zwei Höfe in Woldert.
Im Jahre 1546 trugen Jorg sowie Heinzen und Johann von Woldert ihren Streit vor der Hohen Veste aus, weil sie sich in der Frage der Erbgüter nicht zu einigen vermochten.
Die Veste Puderbach verwies aber auf die Veste Rückeroth, weil der Landmann nicht verständig genug wäre.
Die Untertanen von Woldert teilten im Großen und Ganzen das Los der Neitzerter. Sie trugen dem wiedischen Grafen vor, dass die Roßbacher sich nicht scheuten, ihr Vieh bis vor die Tore von Woldert zu treiben. Gar hätten diese sich die Rechte der Waldnutzung und der Mithut angemaßt. Die Wolderter baten um eine sofortige gräfliche Abhilfe, wenn das Selbsthilferecht der Einwohner Wolderts ausgeschlossen bleiben sollte. Gegen Ende des Jahres 1687 war aber noch keine Änderung eingetreten.
Nach langen Jahren gelang 1584 die Einigung von Woldert mit den Orten Hilgert und Dendert. Ulf der Steinen und Elingenß Hecken War der Ort manchen Pfändungen auf freiem Felde ausgesetzt gewesen. Strittig war der Weidgang (Viehtrift) und der Eckergang (Schweinemast). Denen von Woldert wurde ein Drittel des strittigen Landes zur Nutzung von der Hohen Veste zugestanden; so verkündete es der Schultheiß Peter Neitzert (Puderbach) im Namen des gräflichen Herrn Wilhelm (1581-1612) und in Anwesenheit des wiedischen Beamten Standert.
Im Bann Maxsain wohnten 1589 meist saynische Untertanen, die auf wiedischer Seite immer für die berüchtigten bannischen Irrungen sorgten. Aber auch Jacob von Woldert war ein solcher saynischer Untertan. Er verfügte schließlich über den Leibeigenschaftsschein. Er war mittellos, als er den Zehnten Pfennig wegen des Überzugs nach Woldert zahlen sollte. In Woldert vernahm man bewegt die Vorgänge in der ehemals Isenburg-wiedischen Gemeinde Dürrholz.
Um 1580 war überhaupt die Zeit der vielen Auseinandersetzungen unter den Gemeinden, meist den Weidgang betreffend. So auch 1581 zwischen den Gemeinden Oberwambach sowie Niederwambach und Woldert. Gegenstand des Streites war das Gebiet von der hindersten Höhe durch den hindersterı dall. Ebenfalls verlangten die Hofleute von Bauscheid, dass die Dürrholzer nicht mehr auf dem trierischen Eckergang bestehen sollten, und zwar off Metzen han. Alle müssten an der Eckergerechtigkeit und den dortigen Weiderechten teilhaben. Es kam damals zu einem Zeugenverhör. Es erschienen Pancratius und Schmidtgen Herbert zu Werlenbach sowie Christgen zu Niederähren und trafen ihre Aussagen. Der in Bauscheid geborene Johann sagte gegen die von››Darchholz« aus. Eigentlich selten wurde in Eheangelegenheiten gestritten. Ein solcher Fall wurde aber 1581 mitgeteilt, als der Puderbacher Schultheiß Peter Born die Sache Märig (Weiland Hilges Johann Tochter zu Oberähren) gegen Georg Schneider, weiland Zilges zu Döttesfeld (Duttesfelt) verhandelte
Erst im Jahre 1589 lichtet sich das geschichtliche Dunkel von ››Wultterodt«. Zu dieser Zeit wohnten ebendort die Hofleute Chunen, Bestgen und Wan. Es hatten sich inzwischen noch drei weitere Familien dort niedergelassen, nämlich Heinrich Sew, Claßgen sowie Marx Theıß (Ehefrau Girtgen), Abgesehen von den beiden Höfen standen in Woldert damals zwei oder drei Häuser. Im Jahre 1595 lebten in Woldert (Wolderodt) acht Familien, damals Hausgeseß genannt. Es waren: Bestgen, Wan, der Hofmann, Heinrich Sew (schon 1589) dazu kamen Girt Feigen, Merten, Simon, Mauritz und Johann Kone.
Einen sehr typischen Einblick in die Dorfverhältnisse von Woldert (Wolderodt) erhält man im Jahre 1615. Es wohnte dort die Witwe Girt Fey. Bei ihr lebten die Kinder Jacob (17 Jahre) und Henrich (20 Jahre). Dienstboten: Kuhne (17 Jahre), Tochter des Johann Bestges aus Wolterodt. Peter aus Hilgerodt. Ein Betrieb mit 2 Pferden. Peter Chunen stand einer Familie mit zwei Kindern vor: Herbert (16 Jahre) und Clasen (5 Jahre). Der Dienstbote Hamann Herbert (20 Jahre) kam aus Odert (Udert). Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit 2 Pferden. Marcus Hofmann (Ehefrau Entgen): Kind Peter (12 Jahre), Hylgen (10 Jahre). Marcus
führte einen Betrieb mit einem Pferd.
Henrich Kuhnen (Ehefrau Heilgen) hatte die nachstehenden Kinder: Gerhard (8 Jahre), Feyen (5 Jahre), Clas (21/z Jahre), Johann (1 Jahr). Henrich Hennen aus Puderbach kümmerte sich als Knecht um den zwei Pferde zählenden Hof.
Johann Sew hatte zwei Kinder: Hylgen (11 Jahre) und Johann (1 Jahr). Ein Gesinde wurde nicht nachgewiesen, obwohl der Hof zwei Pferde unterhielt.
Später tauchte noch Herbert Chune mit einem Pferd in ››Wolterodt« auf.
Von einer weiteren Familie ist der Name nicht mehr auszumachen; jedenfalls hieß die Ehefrau Feíg. In dieser Familie lebten sieben Kinder. Eine Tochter diente bei Chune Henrichen, die andere bei Claß Schneider. Es handelte sich um einen Hof, der mit zwei Pferden bestellt wurde.
Johann Hofmann hatte fünf Kinder: Peter (12 Jahre), Simon (8 Jahre) diente bei Thonges in Niederdreis, Wilhelm (6 Jahre), Eva (4 Jahre) und Bernhardt (3 Jahre). Für die Bewirtschaftung des kleinen Hofes genügte ein Pferd.
Claus Schneider (Ehefrau Eva) hatte sich einen mit 2 Pferden bewirtschafteten Hof zugelegt. Seine Kinder: Peter (7 Jahre), Henrich (4 Jahre), Georg (2 Jahre) und Wilhelm(6 Wochen). Die Magd hieß Merg Claß. Somit bestanden im Jahre 1615 zu Wolderodt acht Höfe.
Für eine gewisse Zeit lebte um 1762 zu Woldert der Jude Amschel. Woldert gehörte zwar zum Kirchspiel Puderbach, aber seit 1840 zur Bürgermeisterei Niederwambach.
Nach 1850 währte noch der Zwist zwischen dem fürstlichen Hause zu Neuwied und Carl Müller zu Woldert, der sich in das Eigentum einer privaten Mühle gebracht hatte. Es ging wohl darum, die dem Fürsten zustehende Wasserlaufgerechtigkeit abzufinden.
Carl Müller verwies auf den Umstand, dass die Mühle zeitweise stillstünde, um somit ein fürstliches Entgegenkommen zu erwirken. Letztlich wurde doch des Fürsten Willen erfüllt, eben dadurch, dass sich Carl Müller zur Bewässerung der in der Nähe gelegenen Wiese bereit erklärte. Die in Frage stehende Privatmühle lag an dem Kirchweg von Woldert nach Puderbach.

„(Quelle: vom Holzbach zur Wied, Albert Hardt)“