Höfe zu Woldert 
Eine Kunde über den Ort Woldert liegt auch aus dem Jahre 1478 (24. Juni) vor, als
Heinrich von Reichenstein (Richenstein) den Godert Lanen von (Rhein-)Breitbach mit dem Burgsitz zu Reicherıstein belehnte, darin eingeschlossen war das Hofrecht des Johanns von Ascheid (Airscheit) Haus mit allen dazugehörigen Gefällen von Woldert (Wolterod, Wolderod) wie auch von Weroth (Wenroed) .
Noch 1616 (16. 12.) gestand der wiedische Graf, dass er dem Wilhelm Siebenbom und dessen Ehefrau Margarete (Bürger aus Koblenz) 1200 Gulden schulde, wofür er die beiden Höfe zu Oberähren (Ober Ehrn) und Woldert (Wolderodt) zu Pfand setzte?

Im Jahre 1591 wurde aber schon über den Hof zu Woldert berichtet. Damals hieß es, dass Heinrich Johann und Wilhelm Bestges Kinder sowie der Eidam den Hof in Pacht genommen hätten (den Hof zu Wolterod íngehabt und getragen). Nun war aber Johann inzwischen verstorben, und die erforderlich werdende Neuaufteilung der Güter machte offensichtlich Schwierigkeiten, zumal es schon immer hieß, dass die Güter nicht richtig »gemittelt« wären. Im Beisein des Hofmanns Hamman wurde jedenfalls 1591 eine erneute Vermessung durchgeführt. Die Kinder des seligen Johann begehrten dabei weiterhin jenes Gelände, das mit Eichenbäumchen bestanden war und das der Vater schon sechzig Jahre innegehabt hatte. Mithin war der Hof zu Woldert bereits seit 1530 in der Pachtung der Familie Bestge(n). Wohl wird Hermann II. (1695-1631) diesen Hof seinem Sohn Friedrich von Wied (* 1618 – † 1698) zugetragen haben, der ihn 1640 (18. Aug.) an seinen Bruder Moritz weiterreichte.

Schon bald sah er sichgenötigt, den Hofzu Woldert seinem Bruder Johann Ernst 1653 (25. 1.) zu übertragen. Aber Graf Johann Ernst von Wied (Obergrafschaft) starb schon 1664. Nun oblag die Führung des Hofes der jetzt verwitweten Hedwig Eleonora. Diese verlehnte den Hof Nauert zu Wolterode an den aus dem Kölnischen stammenden Conrad Klein. Es wurde gesagt, dass es ein Erbhof wäre, liebevoll von Simöngen bewohnt. Für den ››Hofplatz« gab der Pächter bei einer Pachtzeit von sieben Jahren jährlich vier Malter Hafer hachenburgischcn Maßes. Thei/J Drunhausen (aus Brechhofen) schrieb 1668 an seinen wiedischen Herrn, weil er weiterhin im Besitz eines Gutes bleiben wollte. Graf Ludwig Friedrich vonWied, Sohn von Johann Ernst, erbte nach dem Tode des Vaters den Hof. Er trat die Herrschaft aber erst 1693 an, so dass die Mutter (Hedwig Eleonora) bis zu diesem Zeit- punkt als Verwalterin auftrat. 1691 berichtete der Graf. dass der Hof zu Woldert von 1680 bis 1691 an Johann Ludwig Lütgenßhausen verpachtet gewesen wäre. 1699 wandte sich Johannes Schrnock (Schmuck) aus Woldert an den Amtmann wegen eines Höfchens, das bislang der Conrad Hachenburg in Lehnung gehabt hätte. Graf Maximilian Heinrich (1693~170ó) übertrug 1701 den Hof zu Woldert für die Pachtdauer von sechs Jahren an Peter Klein, Sebastian Klein u. a. Seit dieser Zeit wurde auch die Pachtung an mehrere Dortleute üblich. Nach dessen Tod verlehnte die Witwe Sopohia Florentina (l706»1758) den Hof wieder an die bisherigen Pächter. 1612 wurde erstmals von demGroßen Huf zu Woldert gesprochen, der 1721 an Hans Peter Dittels (und an die vorigen Pächter) verpachtet wurde, und zwar für vier Malter Korn und 20 Malter Hafer. Auch Johann Simon Mahlert aus Hilgert trachtete damals vergeblich nach einer Pachtung Inzwischen wurde beständig von dem Nauertshof und dem Großen Hof in Woldert berichtet. So bestätigte Graf Ludwig Adolf 1758, dass der Große Hof und der Nauertshof zusammen verlehnt würden. Pächter war damals schon die Gemeinde. Die Pachtzeit reichte von 1758-1770. Die Bedingungen der Pacht hatten sich zwischenzeitlich nicht geändert. Beim Abschluß des Vertrages (1758) entrichtete der Große Hof 60 Rtl. und der freie herrschaftliche Nauertshof 40 Rtl. als trockenen Weinkauf. Der Große Hof war zu einer Abgabe von 5 Malter Korn und 24 Malter Hafer verpflichtet, der Nauertshof gab jährlich 8 Malter Hafer. lm Jahre 1770 wurde erzählt, dass bei der Verpachtung an die gesamte Gemeinde es zu einem Gütertausch gekommen wäre, so dass das herrschaftliche Haus nicht mehr die Übersicht hätte. Doch scheint die Gemeinde von 1770- 1782 wieder Pächter gewesen zu sein. 1782-1788 wurde der Hof dem Meistbietenden (plus offercnti) überlassen, Für 12 Jahre ging der Hof an Johann Herbert Öıtgen, der sich aber nicht lange halten konnte. Er zahlte 5 Malter Korn und 28 Malter Hafer. Der Schultheiß Jung überprüfte 1793 die Höfe, ob es nicht zu Vertauschungen gekommen wäre. Er sagte, dass der Große Hof im ganzen 70 Morgen umfasst und 40 Malter Korn erbringen könnte. Der Nauerter Hof verfügte über 24 Morgen Ackerland. Dieser Hof läge ganz allein und erbrächte wohl 14 Malter Korn und zudem noch 14 Karren Heu. Doch hätten die beiden Höfe jetzt kein Hofhaus mehr. Dem Meistbietenden wurden die beiden Höfe von 1794-1806 überlassen, dessen Name Johann Peter Schmuck lautete. lhm waren aber die Pachtbedingungen zu hart. Daher freute er sich, als die Pachtzeit auslief (1806).
In der Folge (1806-1818) gingen die Güter wieder an die Gemeinde, aber die Aufteilung bereitete nun doch große Sorgen. Manche fühlten sich vernachlässigt oder übergangen. Man überlegte, wie diesem Übelstand abgeholfen werden könnte Künftig wurden bei der Pachtung insgesamt vier Stämme gebildet. Der Schultheiß Herbert Jung führte wieder eine Spezifikation der Güter durch, Die Güter von damals: Auf dem fetten Stück, Gersthan, mittelste Mahlert, auf dem Nauert, Reinschänkel, Müllenucker, hinter dem Gellenbııch, Nußbaumstück, der gemein Trirchland; Wiesen: in der Selzerı, Werother Selte, Schäffenwiese, Wehrwiese, Burnwiese, in der langen Wiese, Schmitzsbitze.
Die Verpachtung des ganzen Hoflandes geschah 1818-1830 an Andreas Gruel. 1819 wurden die Hofgüter vermessen und abgesteint, Eine heftige Klage wurde 1823 wegen der Versetzung der Ölmühle vorgetragen. Und 1830 bis 1848 hieß der Pächter wiederum Andreas Gruel. Der zweite Hof ging allerdings an Pfarrer Müllers Witwe, Jacob Müller, Christian Henn, Christian Kambeek, Herbert Dick, In dieser Zeit zumindest war das Hofgut zehntfrei. Aber sodann klagten die Pächter darüber, dass ihnen wegen der schlechten Zeitläufte der Zehnte nun wieder auferlegt worden wäre. Auch wurde es für die Herrschaft zunehmend schwieriger, zwischen den beiden Höfen klar zu trennen
Das wiedische Herrscherhaus wurde zunächst nicht müde, um eine Vergrößerung der Höfe in Woldert besorgt zu sein. In der Mitte des 19. Jahrhunderts kam es zu Verkäufen von Gütern.7 Zu den Käufern zählten damals Gustav Mühlenseifen (1848),Friedrich Gruel (1855), Peter Scharfenstein (1862), Gemeinde Woldert (1875), Wilhelm Öttgen (1877), Wilhelm Altgeld (1877). Um diese Zeit versiegten auch die über die Wolderter Höfe berichtenden Akten. Zwischen 1849 und 1861 kam es dann zu der gänzlichen Ablösung von Grundstücken, die zuvor der Pfarrei und der Gemeinde Roßbach zehntpfiiehtig waren. 
In der Folge gelangten also die Güter des Großen Hofs und des Nauertshof wie allenthalben in private Hände.


„(Quelle: vom Holzbach zur Wied, Albert Hardt)“