Hedwig Eleonora, Witwe von Graf Johann Ernst (1653-1664) rückte 1671 die schon ältere Mühle von Hilgert in das Blickfeld, als nämlich Claus Mahlert der Pächter der dortigen Mühle wurde. Er war gehalten, entweder 520 Rtl. Vorzuschießen oder den trockenen Weinkauf zu zahlen neben der Abgabe von Korn. Derselbe Müller erhielt nochmals 1683 und 1688 die Mühle aus der Hand von Graf Ludwig Friedrich. Der Sohn Christian Mahlert (Mallert) war Mühlenpächter bis 1728. Gräfin Sophia Florentina (1706-1758) hatte Ihm 1707 zu der Mühle verholfen. Bei dessen Tode übernahm wiederrum der Sohn Johann Simon Mahlert die Mühle von 1728 – 1744 (16 Jahre). In diesem Jahre waren der Schultheiß Herbert Mahlert von Oberdreis und Herbert Jung von Woldert damit beauftragt, den Zustand der Mühle zu überprüfen.
Ein eindringliches Schreiben richteten die Banngäste 1728 an den Landesherrn, diesen darum bittend, den Müller Mahlert des Amtes zu entsetzen, weil er eben allzu eigenmächtig und „trotzig“ wäre. Aber Simon Mahlert blieb auch weiterhin der Müller zu Hilgert. Die gebannten Gäste kamen aus den Orten Oberdreis, Lautzert, Dendert, Hilgert, Woldert und Weroth.Die Abgabe der gräflichen Keller betrug nach 1729 für längere Zeit 18 Malter Korn.
Fast gänzlich neu erbaut wurde die Mühle 1729. Noch vor Inkraftsetzung der   Mahlordnung (1753) war es üblich geworden, dass zwei Müller- meist vor wieder anstehenden Verpachtungen- die Mühle inspizierten. So fand 1744 eine solche Satzung statt. Es stellten die Müller Johann Fuchs (Muscheid) und Johann Böhmer (Maxsein) fest, dass die Mühle baulich in Ordnung wäre. Für 61 Rtl. Könnte die Mühle aufbringen. Wiederum 1753 nahm man eine Mühlenschätzung vor, als  der namentlich nicht genannte Müller die Mühle neu pachtete.
Die Mühlenfamilie Mahlert verbleibt jedoch bis 1771 in der Hilgerter Mühle, nachdem diese von 1762 bis 1771 letztmals an Mahlert von Graf Christian Ludwig vergeben worden war.
Damals war die Mühlenordnung von 1753 in Kraft. Johann Heinrich Neitzert aus Puderbach trat das Mühlenerbe der Familie Mahlert 1771 an- bis 1780. Damals hatte noch der Schultheiß Born ihm dazu geraten. Die Mühlenschatzung nahmen diesmal Witsch und Schuh aus Isenburg vor. Aus einem nicht bekannten Grund schied der Müller Neitzert vorzeitig aus dem Pachtverhältnis. Mithin bot sich Willi Götsch nunmehr die Möglichkeit die Mühle von 1778 – 1787 an sich zu bringen. Jährlich entrichtete er 257 Rtl. Die Schatzungen wurden auf gräfliches Geheiß regelmäßig vorgenommen; dies führte auch dazu, dass insgesamt 103 Rtl. Aufgebraucht wurden, um die gebotenen Reparaturen auszuführen. Die Höhe der Abgaben legte es dem Müller nahe die Pacht nicht ein zweites Mal zu versuchen. Also hieß der neue Müller 1788 bis 1797 Johann Wilhelm Gerhardt, der schon 274 Rtl. Zu zahlen genötigt war. Der Schultheiß Jung von Oberdreis hatte 1797 die Witwe Gerhardt geheiratet, so dass es nahelag, die Mühle auch von 17997 bis 1806 zu pachten. Als diese Pachtzeit abgelaufen war, begann die nassauische Zeit (1806 – 1815), in der die neuen Landesherren aber nicht auf die Mühle eingewirkt zu haben scheinen- möglicherweise konnte der nur kurze Zeit begegnende Müller Friedrich August Sonius in nassauischer Zeit sich nicht an der Mühle halten. Im eigentlichen Sinne füllte der Gerichtsschöffe Altgeld als Müller die Zeit Nassaus aus.
Die Zahl der Mahlgäste blieb im Großen und Ganzen durch alle Jahre gleich und betrug noch im 18. Jahrhundert 56, wovon, aber 14 als „schlecht“ bezeichnet wurden. Die Mahlgäste : Lautzert7, Oberdreis 29, Dendert 6, Hilgert4, Woldert 23 und Weroth 9.Der Müller Altgeld wird wahrscheinlich bis 1821 auf der Mühle ausgeharrt haben, als nämlich vor dem Hintergrund des Entstehens de Rheinprovinz der Herr zu Dierdorf wieder in die althergebrachten Rechte gelangte. Andreas Müller aus Dendert war von 1821 bis 1823 der neue Mühlenpächter. Ihn löste schon 1823 der aus Hilgert stammende Heinrich Klauer ab, der 1830 noch an der Mühle angetroffen wurde. Derselbe Müller vermochte nach einigen Auseinandersetzungen wieder in die Pacht zu gelangen, denn 1842 wurde nochmals vermerkt, dass der Müller Klauer hieße. Die Zeiten wurden jetzt unruhig. Schon munkelte man allenthalben über eine bevorstehende Aufhebung des Mühlenbanns. Noch 1842 hätte der Thalhäuser Wilhelm Noll sich gerne als Müller von Hilgert gesehen. Aber der wiedische (neuwiedische) Fürst gab indes dem Friedrich Schnug aus Hilgert den Vorzug. In seiner Pächterzeit ereignete sich dann auch die Ablösung 1845 (08.05.) als er den nötigen Betrag von 983 Rtl. Für den Landesherren aufbrachte. Unter Einschluss von 4% Zinsen fielen jährlich 39 Rtl. An. Letztlich wurde die Mühle 1850 an Christian Müller aus Hilgert für 1505 Rtl. verkauft. 



„(Quelle: vom Holzbach zur Wied, Albert Hardt)“